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Der unterlegene Bieter Dieter liest aus der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung – neben den Formalita – nur den Gesamtpreis des präsumtiven Zuschlagsempfängers heraus. Er zweifelt an der Angemessenheit dieses Preises und fordert die Auftraggeberin auf, ihm und den übrigen Bietern die dazugehörigen Kalkulationsblätter zu senden. Darf/Muss die Auftraggeberin dem Wunsch entsprechen?

582 Abstimmungen

A
Ja. Die Auftraggeberin muss die Kalkulationsblätter weitergeben, damit der unterlegene Bieter die internen Kalkulationsansätze des Mitbieters hinsichtlich potenzieller Wettbewerbsvorteile überprüfen kann.
B
Maßgeblich ist eine Interessenabwägung im konkreten Einzelfall. Die Auftraggeberin darf die Kalkulationsblätter an den unterlegenen Bieter weitergeben, wenn Dieters Interesse an der Überprüfung der Preisangemessenheit das Vertraulichkeitsinteresse des präsumtiven Zuschlagsempfängers überwiegt.
C
Nein. Die Auftraggeberin darf Kalkulationsblätter nicht an andere Bieter:innen weitergeben (vergaberechtlicher Schutz der Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen).

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