Seit 01.01.2023 müssen bestimmte öffentliche Auftraggeber Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlichen und deren Kosten offenlegen. Wie die neue Transparenzpflicht in der Praxis aufgenommen wurde und mit welcher Konsequenz die Umsetzung im Einzelfall erfolgt, lässt sich nur erahnen. In einem neuen Rundschreiben ruft das BMJ die Veröffentlichungspflicht in Erinnerung und trifft neue Klarstellungen.