Bei einer Losvergabe dürfen öffentliche Auftraggeber:innen die Anzahl der Lose beschränken, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann. Dies soll der Sicherstellung von mehr Wettbewerb dienen. Der EuGH bestätigt den kreativen Ansatz einer dänischen Auftraggeberin, die sich trotz einer solchen Losbegrenzung stets die besten Preise sicherte.
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