Bereits im März hatte die Bundesregierung die Anhebung des Schwellenwerts für Direktvergaben von EUR 100.000 auf EUR 143.000 beschlossen. Am 27.05.2025 wurde nun die entsprechende Verordnung durch die zuständige Bundesministerin unterschrieben. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen sich nicht mehr lange gedulden.