Die Bundesregierung plant eine umfassende Novellierung der österreichischen Vergabegesetze. Die Novelle befindet sich derzeit im vorparlamentarischen Begutachtungsprozess und soll bis März 2026 in Kraft treten. Die geplanten Änderungen sind vielfältig – sie reichen von neuen Schwellenwerten über erweiterte Ausschlussgründe bis hin zu geänderten Stillhaltefristen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.