In einem Anlassfall zur Auslegung eines öffentlich ausgeschriebenen Bauvertrags stärkt der EuGH die vergaberechtlichen Bieterrechte. Konkret ging es um die Dauer der Garantiefrist. Hierzu waren die Regelungen im Bauvertrag unklar. Das Urteil setzt neue Maßstäbe für die Auslegung von Ausschreibungsunterlagen – auch für Österreich.