Richtig

Sie sind ein Vergabeprofi!

Wer schon einmal Ausschreibungen bekannt gemacht hat, kennt die Frage: „Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)“. Was kreuzen Sie an, wenn Sie die Vergabe von Architektenleistungen bekannt machen wollen?

1889 Abstimmungen

Erklärung

Das GPA (Agreement on Government Procurement – Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen) ist ein internationales Abkommen zwischen einzelnen Staaten der WTO und regelt die Beschaffungen von Auftraggebern basierend auf den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung. 48 Staaten –darunter alle Mitgliedstaaten der EU, das Vereinigte Königreich, die USA und Kanada – sind vom Anwendungsbereich des GPA erfasst, nicht aber zB die Volksrepublik China und Russland. Die vollständige Übersicht der Mitgliedstaaten finden Sie hier.

Dem Anwendungsbereich des GPA unterliegen:

  • Insbesondere Auftraggeber, die der Haushaltskontrolle des Rechnungshofs unterliegen, sofern sie nicht gewerblicher Art sind
  • bei der Vergabe von Lieferaufträgen (mit Ausnahmen für den Bereich Landesverteidigung), Dienstleistungsaufträgen, soweit diese im Anhang zum GPA angeführt sind (Buchhaltungs-, Architekten- und Unternehmensberatungsleistungen etc) und Bauleistungen, die im Anhang zum GPA angeführt sind (Abbruchsleistungen, Gerüstbau, diverse Bauarbeiten etc), und
  • ab Erreichen der folgenden Schwellenwerte (diese errechnen sich aus sogenannten Sonderziehungsrechten – SZR):

Die im Quiz-Beispiel genannten Architektenleistungen fallen zwar unter das GPA. Es kommt aber darauf an, ober der Auftragswert die oben in der Tabelle genannten Schwellenwerte übersteigt.

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