Ein Bauunternehmer setzte bei mehreren Bauaufträgen Subunternehmer ein – ohne die gebotene Einholung der Genehmigung der Auftraggeberin. In einem späteren Vergabeverfahren schied die Auftraggeberin das Angebot dieses Bauunternehmers daher wegen mangelnder Zuverlässigkeit aus. Der VwGH sieht darin keine unvertretbare Beurteilung.