Eine Bewerberin legt ihren Teilnahmeantrag ohne den geforderten Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem (GISA) und ohne den geforderten Firmenbuchauszug. Der Auftraggeber möchte Aufwand ersparen und möglichst auf ein langes Nachforderungsschreiben verzichten. Darf er die Nachweise selbst einholen?

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