Die Auftraggeberin reduziert in einem Verhandlungsverfahren im Wege eines Short Listings die Anzahl der Bieter:innen auf drei. Zwei der drei Bieter:innen legen daraufhin kein Angebot. Darf die Auftraggeberin nun weitere Bieter:innen, die es nicht auf die Short List geschafft haben, zur Legung eines Angebots einladen? In den Ausschreibungsunterlagen hatte sie Auftraggeberin dazu nichts festgelegt.

10 Abstimmungen

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