Die Stadt S führte im Jahr 2020 ein Vergabeverfahren zur Lieferung von Schulmahlzeiten durch. Vereinbart wurden Festpreise ohne Wertsicherung. Einige Jahre nach Abschluss des Verfahrens erhöhen die Vertragsparteien einvernehmlich die Menüpreise entsprechend der Preisentwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI). Handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung, die eine Neuausschreibung erforderlich machen könnte?

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