Die Stadt S führte im Jahr 2020 ein Vergabeverfahren zur Lieferung von Schulmahlzeiten durch. Vereinbart wurden Festpreise ohne Wertsicherung. Einige Jahre nach Abschluss des Verfahrens erhöhen die Vertragsparteien einvernehmlich die Menüpreise entsprechend der Preisentwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI). Handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung, die eine Neuausschreibung erforderlich machen könnte?
357 Abstimmungen
Ja, damit verfälscht die Auftraggeberin das Wettbewerbsergebnis. Hätte sie eine Wertanpassung gewollt, wäre das in der damaligen Ausschreibung festzulegen gewesen.
Nein, die Preisanpassung nach dem VPI ist eine unwesentliche Vertragsänderung, da sie lediglich der Wertsicherung dient und keine Bevorzugung des Auftragnehmers bewirkt.