Dürfen Auftraggeber:innen in der Ausschreibung festlegen, dass die Bieter:innen keine Subunternehmer:innen einsetzen dürfen?
359 Abstimmungen
Ja. Auftraggeber:innen können vorsehen, dass Leistungen ausschließlich durch den:die Auftragnehmer:in selbst zu erbringen sind (Selbstausführungspflicht).
Ein generelles Verbot ist zwar grundsätzlich unzulässig. Der generelle Ausschluss von Subunternehmer:innen ist aber möglich, wenn er sachlich gerechtfertigt und angemessen ist.
Nein, ein generelles Verbot von Subunternehmer:innen ist stets unzulässig, weil dies den Wettbewerb unverhältnismäßig einschränken würde.