Update Vergabe 18.05.2021

Vergaberecht aus aller Welt: Verhindert ein Nachprüfungsantrag die nächste Mondmission der NASA?

Die Raumfahrtunternehmen von Tesla-Gründer Elon Musk und Amazon-Chef Jeff Bezos rittern um den begehrten Milliardenauftrag der NASA zum Bau einer Mondrakete. Die zuständige US-Vergabekontrollbehörde prüft nun den Zuschlag an SpaceX. Die vorgebrachten Argumente ähneln durchaus jenen in österreichischen Nachprüfungsverfahren.
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Rechtlicher Kontext

Für die 2024 geplante Mondmission benötigt die NASA neue Mondraketen, die erstmal seit 1972 wieder Menschen auf den Mond bringen sollte. Die US-Raumfahrtbehörde NASA führte daher ein Vergabeverfahren zum Bau einer Mondrakete durch. Für den 2,9 Milliarden Dollar schweren Auftrag bewarben sich neben dem Raumfahrtunternehmen SpaceX von Elon Musk auch das von Jeff Bezos unterstützte US-Unternehmen Blue Origin und Dynetics.

Im Vergabeverfahren setzte sich schlussendlich SpaceX aufgrund der größeren Frachtkapazitäten der Rakete und des im Vergleich zu den Konkurrenten billigeren Preises durch und erhielt den Zuschlag. Das ließen sich die Mitbewerber jedoch nicht gefallen und brachten gegen die Entscheidung der NASA bei der amerikanischen Vergabekontrollbehörde, dem Government Accountability Office (GOA), einen „protest“ (= Nachprüfungsantrag nach US-Recht) ein.

Nach der Begründung der Anfechtung von Blue Origin soll die NASA ein fehlerhaftes Auftragsvergabeverfahren für das Mondprogramm durchgeführt und die Anforderungen in letzter Minute geändert haben. „Das Vorgehen der US-Raumfahrtbehörde verhindere Wettbewerbsmöglichkeiten, enge die Angebote erheblich ein und verzögere nicht nur, sondern gefährde auch Amerikas Rückkehr zum Mond, so Blue Origin weiter in ihrem Nachprüfer.

Das Government Accountability Office (GOA) hat nun 100 Tage Zeit, über den „protest“ zu entscheiden. „Bis das GAO alle ausstehenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung gelöst habe, werde die NASA den Vertrag mit SpaceX aussetzen“, so eine NASA-Sprecherin.

Es bleibt also abzuwarten, wie das GOA entscheiden wird. Wir halten Sie am Laufenden!

Sophie Reiter-Werzin

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