Update Vergabe 22.11.2018

Vergabejuristen und Beschaffer – Tipps für gute Zusammenarbeit

5 Grundsätze für bessere Ergebnisse in der Zusammenarbeit zwischen Vergabejuristen und Beschaffern
  • EuGH
  • VwGH
  • BVwG / LVwG
  • Sonstiges
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An Beschaffungsvorgängen wirken in der Regel mehrere Beteiligte mit unterschiedlichen Interessenslagen mit: Der Vergabejurist soll für Rechtssicherheit sorgen, dem Einkäufer ist die ordnungsgemäße Abwicklung von Beschaffungen nach den Standards der Organisation wichtig und der Bedarfsträger benötigt gute Leistungen oder Produkte.

Mitunter kollidieren diese Interessen. Ein Konflikt zwischen den Beteiligten wirkt die sich auf die Qualität des Beschaffungsvorgangs aus. Beispiele: Zu strenge juristische Vorgaben können den Bietermarkt stark einschränken und es werden keine geeigneten oder nur zu teure Lösungen angeboten. Unternehmensstandards für Vergaben decken nicht jeden Einzelfall ab, die Standard-Ausschreibungsunterlagen passen daher teils nicht zum konkreten Bedarf. Und ein eingeengter Fokus auf die Leistungsanforderungen kann vergaberechtliche Unsicherheiten wie Anfechtungen oder Rechnungshof-Kritik auslösen.

FSR-Partner Karlheinz Moick war vor seinem Einstieg in die Kanzlei mehr als fünf Jahre bei einem öffentlichen Auftraggeber beschäftigt;  dort war er zum einen  hauptverantwortlich für die vergaberechtliche Begleitung von Beschaffungen und zum anderen thematischer Leiter des gesamten (dezentralen) Einkaufsbereichs. Aus seiner Erfahrung aus diesen verschiedenen Blickwinkeln hat er die typischen Problemstellungen samt bewährten Lösungsstrategien herausgearbeitet – zu finden unter dem folgenden Link:

Vergabejuristen und Beschaffer – Tipps für gute Zusammenarbeit

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