Schwellenwerte Österreich: Rechtzeitige Verlängerung der SchwellenwerteVO?
Die aktuelle österreichische Schwellenwerteverordnung, die vorerst bis zum 31.12.2023 in Kraft ist, soll um weitere zwei Jahre verlängert werden. Damit wären Direktvergaben weiterhin bis EUR 100.000 zulässig. Geht sich dieses Mal eine nahtlose Verlängerung aus?- EuGH
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Hintergrund und Status quo
Die SchwellenwerteVO setzt für bestimmte unterschwellige Verfahrensarten höhere Schwellenwerte im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben im BVergG 2018 fest. Insbesondere wird der Schwellenwert für die Direktvergabe von EUR 50.000 auf EUR 100.000 angehoben.
Nach dem derzeitigen gesetzlichen Stand tritt die aktuelle SchwellenwerteVO 2023 mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft (siehe dazu unseren Beitrag im Mai 2023). Laut dem Leiter der Stabstelle für Vergaberecht im BMJ besteht auf Bundesregierungsebene eine Einigung für eine zweijährige Verlängerung der SchwellenwerteVO bis zum 31.12.2025.
Wie geht es weiter?
Die Geltung der erhöhten Schwellenwerte ab dem 01.01.2024 erfordert eine rechtzeitige Kundmachung der Verlängerung der SchwellenwerteVO im Bundesgesetzblatt (BGBl II). In Anbetracht der bestehenden Einigung handelt es sich dabei zwar nur um einen Formalakt. Die Kundmachung setzt aber eine vorherige Zustimmung der Bundesländer voraus. Einige (aber nicht alle) Bundesländer sollen bereits zugestimmt haben.
Tipp: Auch wenn eine nahtlose Verlängerung der SchwellenwerteVO ab 01.01.2024 wahrscheinlich ist, leiten Sie Ihre aktuell anstehenden Verfahren – unter Beanspruchung der erhöhten Schwellenwerte – bei Möglichkeit vor Jahresende ein.
Höhe der Schwellenwerte
Welche erhöhten Schwellenwerte gelten bei der zu erwartenden Verlängerung der SchwellenwerteVO:

Gabriel Kielbasa