Update Vergabe 11.02.2021

FSM-Statistik zum Vergaberecht

Wie wahrscheinlich ist es statistisch gesehen, dass Ihre Ausschreibung angefochten wird? Gibt es einen Unterschied zwischen Bund und Ländern? Und hat Corona etwas an der Anfechtungsfreudigkeit geändert? Wir haben uns die Datenlage angesehen und präsentieren: Den Vergabenachprüfungsindex 2020.
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Ausgangslage

Die Bekanntgabepflichten des BVergG erweitern auch im Vergaberecht die Möglichkeiten für statistische Auswertungen. Eine nur geringe Datenlage gibt es aber im Bereich Vergaberechtsschutz. Unser juristischer Mitarbeiter Dominik Feldmann hat sich dieses Thema genauer angesehen und ist zu interessanten Ergebnissen gekommen.

Wie viele Anfechtungen gab es 2020?

Insgesamt gab es im Jahr 2020 314 Nachprüfungsverfahren. Davon entfielen 190 auf den Bund und 124 auf die Bundesländer.

Für alle, die sich gefragt haben, wie sich die Corona-Pandemie auf die Anzahl an Anfechtungen ausgewirkt hat: Nach einem Vergleich zu 2019 hatte die Krise kaum Auswirkungen auf die Anfechtungsfreudigkeit, die Zahl der Anfechtungen war im Jahr 2020 konstant (2019: 332 Nachprüfungsverfahren insgesamt, davon 200 Bund und 132 Bundesländer).

Der Vergabenachprüfungsindex

Ausgehend von der Datenlage zur Anzahl an Ausschreibungen und zur Anzahl an Anfechtungen haben wir für Sie den „Vergabenachprüfungsindex“ errechnet. Dieser beträgt für 2020 1,87. Das bedeutet, dass statistisch gesehen in 1,87 % aller Vergabeverfahren eine Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten erfolgt.

Wie hoch sind statistisch gesehen die Erfolgschancen einer Anfechtung?

Vergabe-Nachprüfungsverfahren vor einem Verwaltungsgericht haben nur mäßige Erfolgschancen, nur 28,0 % aller Nachprüfungsverfahren endeten im Jahr 2020 durch eine Stattgabe. Wahrscheinlicher ist eine Abweisung (34,1%). Die restlichen Verfahren wurden zu 4,8% durch Einstellung, 24,2% durch Zurückziehung und 9,0% durch Zurückweisung abgeschlossen.

Hinweis

Natürlich hängt die Anfechtungswahrscheinlichkeit im Einzelfall von ganz anderen Faktoren ab als statistischen Daten. Nachdem die Berechnungen sehr neu sind und wir in kleinen Bereichen auch eingeschränkte Daten erhalten haben, ist – wie bei den meisten Statistiken – mit einer gewissen Ungenauigkeit zu rechnen. Wir hoffen trotzdem, dass Ihnen die Aufbereitung spannende Einblicke in die Vergabenachprüfungswelt gibt.

Karlheinz Moick / Dominik Feldmann

 

 

 

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