Update Vergabe 11.12.2019

Neue Schwellenwerte für Auftragsvergaben ab 1. Jänner 2020

  • EuGH
  • VwGH
  • BVwG / LVwG
  • Sonstiges
Neuerungswert
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Die Europäische Kommission hat jüngst die Schwellenwerte für die Zuordnung zum Oberschwellenbereich oder Unterschwellenbereich neu festgesetzt. Die neuen Schwellenwerte wurden von der Kommission im Oktober 2019 veröffentlicht und am 29. November 2019 in Österreich kundgemacht (BGBl II Nr. 358).

Im Vergleich zu den bisher geltenden Schwellenwerten wurden die neuen Schwellenwerte seit langem erstmals wieder gesenkt:

*gelten sowohl im klassischen Bereich (öffentliche Auftraggeber), als auch im Sektoren- und Verteidigungsbereich

Die innerhalb des Unterschwellenbereichs geltenden Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Verfahren angewendet werden dürfen, bleiben davon unberührt (so bleiben etwa Direktvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000 zulässig). Diese Wertgrenzen werden nämlich getrennt durch die nationale Schwellenwerte-Verordnung festgelegt.

Sophie-Anna Werzin

 

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