Update Vergabe 15.05.2019

FAQ zu den Bekanntmachungs- und Bekanntgabepflichten

Die seit März 2019 geltenden Kerndaten-VO bringt Neuerungen für die Bekanntmachungs- und Bekanntgabepflichten der Auftraggeber und wesentliche Erleichterungen für Unternehmen, die die passenden öffentlichen Aufträge finden wollen. Wir bringen Klarheit in den Datendschungel.
  • EuGH
  • VwGH
  • BVwG / LVwG
  • Sonstiges
Neuerungswert
2 out of 5

Was ist neu?

Nunmehr erfolgen Bekanntmachungen und Bekanntgaben über Open Government Data (OGD) als zentrales Publikationsmedium. Dabei haben Auftraggeber Bekanntmachungen im Oberschwellen- und Unterschwellen und Bekanntgaben (mit Ausnahme von Bekanntgaben im Unterschwellenbereich, wenn es sich um einen Auftraggeber im Vollzugsbereich des Landes handelt oder generell wenn der Auftragswert EUR 50.000 nicht überschreitet) zu veröffentlichen, indem die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren auf data.gv.at als öffentlich zugänglichen Datenkatalog, bereitgestellt werden.

In weiterer Folge werden die Daten der Ausschreibungen auf dem Unternehmensserviceportal veröffentlicht. Bisher gab es unterschiedliche Publikationsplattformen, auf denen Ausschreibungen veröffentlicht wurden.

Alle öffentlichen Ausschreibungen sind nun zentral im Unternehmensserviceportal (USP) unter https://ausschreibungen.usp.gv.at/at.gv.bmdw.eproc-p/public abrufbar. Mit dem Service „Ausschreibungssuche“ des USP können Unternehmer kostenlos ohne Anmeldung Ausschreibungen suchen. Für die Teilnahme, die Einsicht der Unterlagen etc. ist eine Anmeldung auf der Plattform, auf der die Ausschreibung publiziert wurde, aber weiterhin nötig.

Was sind Metadaten und Kerndaten?

Metadaten sind Daten, die vom Auftraggeber auf https://www.data.gv.at bereitgestellt werden. Bei diesen Metadaten handelt es sich um einen Verweis (eine URL) auf den Ort, wo die eigentlichen Ausschreibungen zukünftig abgespeichert sind.

Kerndaten sind jene Daten, die innerhalb einer Ausschreibung verwendet werden und die allgemeinen Informationen über die Ausschreibung enthalten, wie zB wer ist der Auftraggeber; welches Verfahren wird angewendet; was ist der Gegenstand der Ausschreibung etc. Diese Informationen stehen auf der jeweils verwendeten Vergabeplattform zur Verfügung.

Über die vom Auftraggeber angegebene URL (= Metadatensatz) kann das Unternehmensserviceportal auf die Informationen der Ausschreibung (= Kerndaten) zugreifen und diese Daten dann zentral abspeichern, damit alle öffentlichen Ausschreibungen im USP abrufbar sind.

Achtung: Kerndatensätze können über das USP nicht hochgeladen werden. Das USP zeigt lediglich die Daten der Ausschreibung, die wo anders gespeichert wurden noch einmal an. Somit kann sichergestellt werden, dass ALLE Ausschreibungen an einem Ort, ohne Anmeldung gesehen werden können.

Wie stelle ich als Auftraggeber meine Metadaten und Kerndaten bereit?

Für die Veröffentlichung der Metadaten auf data.gv.at stehen dem Auftraggeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber das Vergabeverfahren über ein elektronisches Beschaffungsportal abwickelt, erfolgt die Bereitstellung des Metadatensatzes (URL) idR direkt über das jeweilige Portal. Die Kerndaten werden dabei automatisch (im Hintergrund) auf data.gv.at referenziert. Die jeweiligen systemseitigen Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen.

Nimmt der öffentliche Auftraggeber die Veröffentlichungen selbst vor, so kann der Metadatensatz entweder (i) über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) eingegeben werden oder (ii) die Eingabe des Metadatensatzes erfolgt direkt über www.data.gv.at.

Für die Erzeugung des Metadatensatzes über das Unternehmensserviceportal müssen sich die Auftraggeber bei diesem anmelden und dann vier Felder ausfüllen. Der Rest erfolgt automatisch.

(Nähere Details dazu: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/foerderungen_und_
ausschreibungen/ausschreibungssuche/39978.html
).

Eine Anleitung zu Details zur Befüllung der Metadatenfelder direkt über data.gv.at findet sich unter: https://www.data.gv.at/wp-content/uploads/2019/02/Anleitung-data.gv_.at-BVergG-2018-kurz.pdf

Auf data.gv.at werden nur Metadaten erfasst. Die Kerndaten werden idR über die jeweils verwendeten Vergabeplattformen hochgeladen. Der Zugang zu den Kerndaten erfolgt über einen Link, der auf data.gv.at hinterlegt wird. Erfolgt eine Aktualisierung der Kerndaten ist damit automatisch auch auf data.gv.at wirksam, so lange sich die URL nicht verändert.

Was passiert, wenn Metadaten nicht oder fehlerhaft bereitgestellt oder werden?

Wenn der der Link von den Metadaten (URL) zu den Kerndaten nicht bereitgestellt wird, liegt keine Bekanntmachung des Vergabeverfahrens vor. Sind zwar die Kerndaten vollständig vorhanden, ist aber der Link von den Metadaten fehlerhaft, so liegt ebenfalls keine Bekanntmachung vor.

Kommt der Auftraggeber seinen Bekanntmachungs- oder Bekanntgabepflichten nicht nach, begeht er gemäß § 375 Abs 1 BVergG 2018 eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 50.000 zu bestrafen.

Bitte achten Sie daher besonders darauf, dass der Link von den Metadaten richtig ist!

Muss ich Metadaten auch für Vergabeverfahren bereitstellen, wenn das Vergabeverfahren vor dem 01.03.2019 eingeleitet worden ist?

Nach der Übergangsbestimmung des § 376 Abs 4 BVergG 2018 sind bereits eingeleitete Verfahren nach der zum Zeitpunkt der Einleitung geltenden Rechtslage zu Ende zu führen.

Grundsätzlich müssen daher für Verfahren, die vor dem 01.03.2019 eingeleitet worden sind, keine Metadaten für die Veröffentlichung der Bekanntgabe vergebener Aufträge auf data.gv.at bereitgestellt werden.

Achtung: Abrufe aus einer bereits bestehenden Rahmenvereinbarung sind nach der neuen Rechtslage zu behandeln und müssen daher für solche Abrufe Metadaten bereitgestellt werden! (Gesetzesmaterialien zur Übergangsbestimmung § 376 Abs 4 BVergG 2018, Seite 228).

Sophie-Anna Werzin

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner