Update Vergabe 12.06.2019

Direktvergaberegime in medialer Kritik – berechtigterweise?

Das österreichische Direktvergaberegime ist immer wieder Gegenstand von Kritik, zuletzt im Rahmen der Aufarbeitung des „Ibiza-Skandals“ durch den ORF. Ist es berechtigt, Direktvergaben generell in einen Zusammenhang mit Willkür und Korruption zu bringen? Und wie können sich Auftraggeber vor Kritik schützen?
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Gelegenheit macht Diebe?

Der ORF nahm in ECO am 23.05.2019 den „Ibiza-Skandal“ zum Anlass, das österreichische Beschaffungswesen zu hinterfragen. Den Direktvergabebereich identifizierte die Redaktion als Schwachstelle. Unter EUR 100.000,- könnten – so der Vorwurf – Aufträge in Österreich „quasi freihändig“ vergeben werden. Im Hinblick auf Korruption könnte das dazu führen, dass Gelegenheit Diebe macht.

Dass in der Praxis fast alle öffentlichen Auftraggeber Direktvergabeprozesse- oder vorgaben haben und bereits aus diesem Grund in der Regel Vergleichsangebote einholen (müssen), ging im konkret angesprochenen Beitrag ebenso unter wie die Tatsache, dass zumindest im Bundesbereich sämtliche Aufträge ab EUR 50.000,- bekannt gegeben werden müssen.

Doch wie können sich öffentliche Auftraggeber vor derartiger Kritik schützen? Die beste Verteidigung ist ein funktionierender Direktvergabeprozess, der Wettbewerb und Bietergleichbehandlung sicherstellt und auf einem funktionierenden internen Kontrollsystem aufbaut. Ist das der Fall, kann sich allfällige Kritik nur noch auf das Fehlverhalten Einzelner beziehen.

Worauf es ankommt

Ein guter Direktvergabeprozess ist einfach aufgebaut. An Kernstellen beinhaltet er klare Vorgaben (zB wann mehrere Angebote einzuholen sind oder wer die Beauftragung unterfertigen muss), ansonsten lässt er den Anwendern auch Freiräume. Wichtig ist, das 4-Augen-Prinzip durchgängig zu wahren und Prozessrisiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Praktische Tipps:

  •  Stellen Sie modular aufgebaute Dokumentenvorlagen (Einladung zur Angebotslegung, Beauftragungsschreiben, Absageschreiben) zur Verfügung.
  •  Verweisen Sie im IT-Bereich – sofern Sie keine eigenen Regelungen haben – auf die Geltung der AGB des Bundes für IT-Leistungen Software (AVB-IT/SW), für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW) oder für IT-Dienstleistungen, Software-Entwicklung und Projektabwicklung (AVB-IT/Projekte).
  • Lernen Sie von den Fehlern anderer: Rechnungshof-Bericht über die Prüfung des Internen Kontrollsystems bei Direktvergaben in ausgewählten Ressorts BMVIT und BMWFW (Bericht Bund 2015/6).

Wie fit ist Ihr Direktvergabeprozess?

Der Rechnungshof prüft regelmäßig Projekte von öffentlichen Auftraggebern und fühlt dabei auch deren Beschaffungswesen auf den Zahn. Sie möchten wissen, wie Ihr Direktvergabeprozess bei einer solchen Prüfung abschneiden würde? Machen Sie einen Probelauf im geschützten Rahmen und finden Sie heraus, ob Verbesserungen notwendig sind.

Wir verfügen über jahrelanges Know-How bei der Optimierung von Direktvergabeprozessen und kennen die Anforderungen des Rechnungshofs. Schreiben Sie uns und holen ein Direktvergabe-Audit ein.

Karlheinz Moick

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