Eine Gemeinde möchte die Lieferung und Montage von Weihnachtsdekoration für die nächsten vier Jahre vergeben. Es kommen viele gute Anbieter in Frage und der geschätzte Auftragswert beträgt insgesamt EUR 120.000,- netto. Sie beschließt deshalb, mittels Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung eine Rahmenvereinbarung mit drei Partnern auszuschreiben. Zulässig?

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