Im Vergabeverfahren über Baumeisterleistungen langen zwei Angebote ein. Die Auftraggeberin scheidet das Angebot des erstgereihten Bieters mit der Begründung aus, dieser scheine in der Liste der Scheinunternehmen auf. Auch wenn sie eine Abfrage der Liste der Scheinunternehmen nicht in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt hatte, ergebe sich daraus die fehlende berufliche Zuverlässigkeit des Bieters. Kann der betroffene Bieter erfolgreich gegen das Ausscheiden seines Angebots vorgehen?