Laut Leistungsbeschreibung muss die künftige Auftragnehmerin über zumindest fünf technische Geräte zur Leistungsausführung verfügen. Im Rahmen der Angebotsprüfung findet die Auftraggeberin heraus, dass die erstgereihte Bieterin nur über drei derartige Geräte verfügt. Darauf angesprochen erklärt die Bieterin, die fehlenden Geräte erst nach Erhalt des Zuschlags anschaffen zu wollen. Ist das Angebot der Bieterin auszuscheiden?

318 Abstimmungen

WordPress Cookie Notice by Real Cookie Banner