Oh no

Maybe you'll get it the next time!

Kurz vor Ablauf der Angebotsfrist bemerkt die Hudel GmbH, dass sie auf der Vergabeplattform der Auftraggeber:in nicht registriert ist. Sie organisiert sich die Zugangsdaten eines befreundeten Unternehmens und gibt ihr ordnungsgemäß signiertes Angebot über dessen Account ab. Ist das Angebot auszuscheiden?

170 Abstimmungen

Explanation

Die VK Baden-Württemberg hatte einen derartigen Fall zu beurteilen (VK Baden-Württemberg 11.06.2021, 1 VK 14/21; vgl davor bereits OLG Düsseldorf 08.07.2020, Verg 6/20) und ließ das über den fremden Account gelegte Angebot zu. Die Urteilsbegründung lässt sich auf Österreich umlegen:

Maßgeblich ist die fristgerechte Abgabe des Angebots über die vorgegebene Vergabeplattform zum richtigen Vergabeverfahren. Auf den Benutzeraccount kommt es nicht an, solange das Angebot keine Unklarheit hinsichtlich der Bieteridentität enthält. Bestehen für einen objektiven Erklärungsempfänger aufgrund der Angaben im Angebot und der elektronischen Signatur keine Zweifel, dass das Angebot der Hudel GmbH zuzurechnen ist, steht auch der fremde Benutzeraccount der Gültigkeit des Angebots nicht entgegen. Das Angebot ist daher grundsätzlich nicht auszuscheiden.

Allerdings ist für Bieter:innen Vorsicht geboten: Hat der:die Auftraggeber:in in der Ausschreibung gegenteilige Festlegungen zu diesem Thema getroffen, gehen diese vor.

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