Die Angebotsfrist beträgt beim offenen Verfahren mindestens 30 Tage und beginnt mit dem Versand der Bekanntmachung zu laufen. Ein öffentlicher Auftraggeber versendet die Bekanntmachung am 1. März 2021. Welches Datum für den Ablauf der Angebotsfrist ist zulässig?

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