Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen. Laut Ausschreibungsunterlagen vergibt die Bewertungskommission im Qualitätskriterium „Präsentation“ maximal 3 Punkte. Subkriterien sind nicht festgelegt. Als es zur Präsentationsbewertung kommt, entscheidet sich die Kommission für folgendes Prozedere: Sie bewertet die Aspekte (1) sprachliche Kompetenz, (2) gepflegtes Äußeres sowie (3) Gesamteindruck, vergibt je Aspekt 0 bis 3 Punkte und errechnet danach den Durchschnitt. Verläuft die Bewertung rechtskonform?

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