Der VwGH klärt eine brisante vergaberechtliche Streitfrage: Wie genau müssen im zweistufigen Verhandlungsverfahren die Zuschlagskriterien bereits in der ersten Stufe bekanntgegeben werden? Im Anlassfall wurden diese in der Teilnahmeunterlage zwar grob beschrieben, allerdings fehlten Subgewichtungen und wurden Beschreibungen von Subkriterien nur allgemein und „vorläufig“ vorgenommen. Genügt das?