Update Vergabe 07.05.2025

Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz: Mindestanteile berechnen mit dem FSM-Quotenrechner

Das SFBG verpflichtet Auftraggeber:innen, bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen bestimmte Quoten an sauberen Fahrzeugen einzuhalten. Am 31.12.2025 wird erstmals abgerechnet. Noch bleibt Zeit, Quoten aufzubessern und potentielle Geldbußen zu vermeiden. Wo stehen Sie als Auftraggeber:in? Mit unserem kostenlosen FSM-Quotenrechner verschaffen Sie sich Klarheit!
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Rechtlicher Kontext

Das SFBG verpflichtet öffentliche und Sektorenauftraggeber:innen, bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen innerhalb vorgegebener „Bezugszeiträume“ bestimmte Quoten an sauberen Fahrzeugen zu erfüllen. Die erzielten Quoten müssen nach Ablauf jedes Bezugszeitraums berichtet werden. Werden die gesetzlichen Mindestanteile nicht erreicht, drohen hohe Geldbußen.

Welche Beschaffungen sind betroffen?

– Das SFBG ist nur auf Straßenfahrzeuge der Klassen M und N (PKW, LKW und Busse) anwendbar.

– Es umfasst nicht nur Kauf- und Leasingverträge, sondern auch bestimmte Dienstleistungsaufträge, bei denen Straßenfahrzeuge zum Einsatz kommen, sowie Nachrüstungen.

– Relevant sind grundsätzlich nur Beschaffungen im Oberschwellenbereich.

– Der erste Bezugszeitraum umfasst Beschaffungen, die im Zeitraum 3.8.2021 bis 31.12.2025 erfolgt sind.

Auftraggeber:innen sollten sich unbedingt rechtzeitig vor Ende des Bezugszeitraums einen Überblick über ihre Beschaffungen verschaffen. Falls einzelne Quoten derzeit nicht erfüllt werden, bleibt noch bis Ende des Jahres Zeit, um Maßnahmen zur Vermeidung von Geldbußen zu setzen.

Wie berechnen sich die Quoten?

Es gelten unterschiedliche Quoten für die einzelnen Fahrzeugkategorien. Die Quoten müssen nicht bei jedem einzelnen Auftrag, sondern unter Berücksichtigung aller Verträge im relevanten Bezugszeitraum erfüllt werden.

Im aktuellen Bezugszeitraum müssen gelten folgende Mindestanteile an „sauberen Fahrzeugen“:

– PKW (M1, M2, N1) 38,5 %

– LKW (N2, N3) 10 %

– Busse (M3) 45 % (mindestens die Hälfte davon emissionsfreie Fahrzeuge)

Die Ermittlung der eigenen Quoten ist im Detail komplex. Um Ihnen die Berechnung zu erleichtern, haben wir den FSM-Quotenrechner entwickelt, der Sie Schritt für Schritt durch die Quotenberechnung führt:

– Verständliche Aufarbeitung der gesetzlichen Anforderungen

– Strukturierte Erfassung der relevanten Verträge

– Automatische Berechnung der geforderten Quoten und Übersicht, ob Ihr derzeitiger Stand den gesetzlichen Vorgaben entspricht

Praxistipp

Den FSM-Quotenrechner können Sie hier im Excel-Format kostenlos herunterladen.

(Es ist weder eine Installation noch eine Aktivierung von Makros notwendig)

Sachverhalt

Auftraggeber:innen, die nach derzeitigem Stand ein oder mehrere gesetzliche Mindestanteile nicht erfüllen, können verschiedene Optimierungsmaßnahmen setzen. Aber Vorsicht: Es bleibt nur noch bis zum 31.12.2025 Zeit.

Mögliche Maßnahmen sind

– die Beschaffung weiterer (sauberer) Fahrzeuge

– die Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge

– die Änderung bestehender Verträge im Rahmen des § 365 BVergG

– das Eingehen einer Erfassungsgemeinschaft (dabei schließen sich mehrere Auftraggeber zusammen, um die gesetzlichen Quoten gemeinsam zu erfüllen)

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Unterstützung?

FSM Rechtsanwälte

Gregor Saxinger

M +43 676 88909834

saxinger@fsm.law

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