Allgemein, Presse 21.04.2022

Legal for Startups: WKO und FSM launchen neue Eventreihe für Start-ups

LegalforStartups_1

Download Presseaussendung

Die Startup-Services der Wirtschaftskammer Österreich und die Wiener Wirtschaftskanzlei FSM Rechtsanwälte geben Startups mit der neuen Veranstaltungsreihe „Legal for Startups“ wichtige Einblicke in die Dos und Don`ts im Gründungsprozess und im weiteren „Startup-Verlauf“.

Wenn es ums Gründen von Start-ups geht, tauchen unzählige Fragen auf. Rege diskutiert wurde daher bereits bei der Auftaktveranstaltung am 13. April in den Räumlichkeiten von FSM Rechtsanwälte: Von der Auswahl der Gesellschaftsform über den richtigen Zeitpunkt der Gründung bis hin zu Kosten-, Steuer- und Haftungsthemen – die FSM Rechtsanwälte Marvin Neuhauser und Felix Augustus Kirkovits standen gemeinsam mit Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services, mehr als 30 Start-up Gründern Rede und Antwort.  Moritz Schöllauf, Co-Founder und CEO von myReha, war bei der ersten Veranstaltung Guest Speaker. Das Wiener Startup hilft nach einem Schlaganfall mit Artificial Intelligence bei der Rehabilitation. myReha konnte sich in einer Pre-Seed-Runde bereits Investoren- und Fördergelder in Höhe von EUR 2,2 Millionen sichern.

Die GmbH muss nicht zwingend die erste Wahl sein

Dass Startups die Gesellschaftsform einer GmbH mit Abstand am häufigsten wählen, brachte Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services ein. Wobei die GmbH nicht für jedes Startup die erste Wahl sein muss. Oft mangelt es an Hintergrundwissen und entsprechend rechtlicher fundierter Beratung im Vorfeld. Die WKÖ berät bei der Auswahl der passenden Rechtsform, aber auch bei Fragen zum Gründungsprozess allgemein, den Finanzierungsmöglichkeiten und mehr.

Marvin Neuhauser, Rechtsanwalt bei FSM und auf Startups spezialisiert, rät dazu, sich den Weg als Unternehmer vorzustrukturieren und mitunter andere Gesellschaftsformen in Betracht zu ziehen. So bestünde etwa die – in bestimmten Fällen womöglich attraktivere und im Vergleich zur GmbH kostengünstigere – Möglichkeit mit einer Personengesellschaft zu starten und später umzugründen. Das werde von vielen Startups außer Acht gelassen, meint Neuhauser.

Faktoren bei der Auswahl des Gründungsorts

Was die Wahl des Gründungsorts betrifft, so spielen Kohansal Vajargah zufolge nicht nur Steuer- und Kostenthemen bei der Gründung eine Rolle, sondern es gilt auch die Fördermöglichkeiten der jeweiligen Region mitzudenken. Für viele Startups ein wesentlicher Faktor insbesondere in der Gründungsphase.

Founders Agreement wird häufig vernachlässigt

Und einen weiteren Punkt gab Felix Augustus Kirkovits, Rechtsanwalt und Gesellschaftsrechtsspezialist bei FSM, Startups mit auf den Weg: Abgesehen vom Gesellschaftsvertrag mit seinen zwingenden gesetzlichen Inhalten gibt es oftmals zwischen den Gründern keine darüberhinausgehenden Regelungen. Dies obwohl beispielsweise eine Gesellschaftervereinbarung oder auch Founders Agreement genannt, Gründern die Möglichkeit bietet für die Öffentlichkeit sensible Themen, wie insbesondere rund um das Ausscheiden, die Finanzierung und den zukünftigen Einstieg von Investoren, außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu regeln; eine Gesellschaftervereinbarung hat dabei gegenüber dem Gesellschaftsvertrag den Vorteil, dass die darin getroffenen Regelungen im Firmenbuch öffentlich nicht einsehbar sind.

Wer sich für die neue Event-Serie interessiert, hat die Möglichkeit sich über die Startup-Services WKÖ anzumelden. Kontakt: Kambis Kohansal Vajargah, E-Mail: kambis.kohansal-vajargah@wko.at

Die nächste Veranstaltung ist für September 2022 geplant.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner