Eine öffentliche Auftraggeberin übermittelt einer Bieterin am Mittwoch, 14.10.2026, über die Vergabeplattform die Zuschlagsentscheidung mit der Information, dass die Stillhaltefrist am Mittwoch, 28.10.2026, endet. Die Bieterin verlässt sich auf diese Angabe und bringt am 28.10.2026 den Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung ein. Wurde der Nachprüfungsantrag rechtzeitig eingebracht?

4 Abstimmungen

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