Der Geschäftsführer eines Bieters soll laut Medienberichten in der Vergangenheit andere Unternehmen zur Abgabe von Scheinangeboten veranlasst haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Auftraggeberin erfährt im Zuge der Angebotsprüfung von diesen Vorwürfen. Hat sie den Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen?
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Nein. Im Zweifel für den Angeklagten. Erst eine rechtskräftige Verurteilung ist ein Ausschlussgrund.
Es kommt darauf an, ob der Auftraggeber die schwere berufliche Verfehlung selbst nachweisen kann. Eine rechtskräftige Verurteilung ist nicht zwingend erforderlich für einen Ausschluss.
Ja. Mit Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen besteht ein hinreichender Verdacht gegen das Unternehmen, der einen Ausschluss erfordert.