Der Geschäftsführer eines Bieters soll laut Medienberichten in der Vergangenheit andere Unternehmen zur Abgabe von Scheinangeboten veranlasst haben. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Auftraggeberin erfährt im Zuge der Angebotsprüfung von diesen Vorwürfen. Hat sie den Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen?

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