Ein Auftraggeber schreibt die Erneuerung seines Abwasserkanalnetzes aus. Laut Leistungsbeschreibung sind Rohre aus Steinzeug zu verwenden, gleichwertige Materialien lässt der Auftraggeber nicht zu. Ein Bieter, der nur Kunststoffrohre verwendet, fühlt sich diskriminiert. Ist die Festlegung rechtmäßig?

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