Entgegen den Bestimmungen für die Berechnung des geschätzten Auftragswerts rechnet ein Auftraggeber die Entgeltsumme zweier Aufträge nicht zusammen und schreibt die Projekte getrennt im Unterschwellenbereich aus. Kann die rechtswidrige Wahl des Vergabeverfahrens im Unterschwellenbereich präkludieren?

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