Die Gemeinde Rosenhügel will den örtlichen Gärtnereiverein fördern. Für die Anschaffung eines neuen Traktors mit diversem Zubehör gewährt die Gemeinde eine Förderung iHv EUR 250.000,-. Zugleich vereinbart die Bürgermeisterin mit dem Vereinsobmann, dass die Gemeinde den Traktor samt Zubehör mehrere Jahre für die Pflege ihrer Grünflächen kostenlos nutzen darf. Stellt die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Verein einen öffentlichen Auftrag dar?