Ein öffentlicher Auftraggeber führt ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Heizkesselsystems durch. Bei Erfüllung der technischen Mindestanforderungen ist die konkrete Systemauswahl den Bieter:innen überlassen. Ein Bieter legt zwei Angebote über verschiedene Kesselsysteme. Wie soll der öffentliche Auftraggeber mit dieser Situation umgehen?

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