Umfrageergebnis

Öffentliche Aufraggeber:innen können im Unterschwellenbereich vorsehen, dass Papierangebote zulässig sind. An alle öffentlichen Auftraggeber:innen: Wickeln Sie in Ihrer Organisation alle Vergabeverfahren elektronisch ab oder kommen auch Vergabeverfahren mit Papierangeboten vor?

75 Abstimmungen

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