Update Vergabe 11.06.2025

Update zum neuen Schwellenwert für Direktvergaben

Bereits im März hatte die Bundesregierung die Anhebung des Schwellenwerts für Direktvergaben von EUR 100.000 auf EUR 143.000 beschlossen. Am 27.05.2025 wurde nun die entsprechende Verordnung durch die zuständige Bundesministerin unterschrieben. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen sich nicht mehr lange gedulden.
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Rechtlicher Kontext

Gemäß § 19 BVergG 2018 kann die Bundesministerin für Justiz die im Gesetz normierten Schwellen- und Loswerte per Verordnung ändern. Den Entwurf der Verordnung betreffend die Erhöhung der Direktvergabeschwelle auf EUR 143.000,- (exkl. USt) unterschrieb die Ministerin am 27.05.2025.

Die Bundesländer haben nun acht Wochen die Möglichkeit, den Entwurf zu begutachten und Stellungnahmen einzubringen. Gemäß Art 14b Abs 5 iVm Art 42a Bundes-Verfassungsgesetz gilt die Zustimmung als erteilt, wenn innerhalb dieser achtwöchigen Frist keine Stellungnahme einlangt. Vor Ablauf der Frist darf die Kundmachung des Gesetzesbeschlusses nur erfolgen, wenn alle Landeshauptleute ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben.

Die Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Instanz

Die achtwöchige Begutachtungsfrist läuft noch bis zum 22.07.2025. Erfahrungsgemäß stimmen die Bundesländer dem Entwurf jedoch innerhalb von vier bis sechs Wochen zu. Das lässt auf eine frühere Bekanntmachung der Verordnung hoffen.

Interessantes Detail am Rande: Die neuen Schwellenwerte gelten gemäß der neuen Verordnung nur bis zum 31.03.2026, also weniger als ein Jahr. Das nächste Frühjahr wird somit spannend – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Philipp Prast-Kummer

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