Topaktuell: Novelle des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 zur Einstellung der Wiener Schlichtungsstelle
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Sachverhalt
Mit der gestern kundgemachten Novelle des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 wurde die Wiener Schlichtungsstelle für Vergabeangelegenheiten eingestellt. Ab heute kann daher nicht mehr vorab (vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens) die Schlichtungsstelle zur Überprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber:innen und Sektorenauftraggeber:innen angerufen werden.
Naomi Grill