Anhebung des Schwellenwerts für Direktvergaben
Die Bundesregierung beschloss im Ministerrat vom 19.03.2025 die Anhebung des Schwellenwerts für Direktvergaben von EUR 100.000 auf EUR 143.000. Eine Novelle mit weiteren Vereinfachungen im Vergaberecht soll folgen.- EuGH
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Rechtlicher Kontext
Direktvergaben sind aktuell aufgrund der SchwellenwerteVO 2023 bis zu einem geschätzten Auftragswert iHv EUR 100.000 zulässig. Am 19.03.2025 beschloss die Bundesregierung – in Umsetzung des Regierungsprogramms – die Anhebung dieses Schwellenwerts auf EUR 143.000.
Wie geht der Ministerrat damit um?
Gemäß Punkt 6. des Protokolls über den Ministerrat wird dem Antrag für einen produktiven, wettbewerbsfähigen und starken Standort Österreich stattgegeben. Der beschlossene Antrag im Wortlaut:
“Die Anhebung der Schwellenwerte für die Direktvergabe von 100.000 Euro auf 143.000 Euro erfolgt als unionsrechtlich rechtskonforme Anpassung in der Schwellenwerteverordnung. Weitere Vereinfachungen im Vergaberecht werden zeitnah gesetzlich vorbereitet.”
Sachverhalt
Unseren Informationen zufolge ist der Entwurf der neuen SchwellenwerteVO aktuell in Bearbeitung und soll demnächst an die Bundesländer versendet werden. Nach Ablauf der sechswöchigen Begutachtungsfrist könnte die neue SchwellenwerteVO somit Ende Mai oder Anfang Juni in Kraft treten.