Förderungen aus den Mitteln des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) können bei „Unregelmäßigkeiten“ gekürzt werden. Auch Vergaberechtsverstöße können solche „Unregelmäßigkeiten“ darstellen. Der EuGH hatte einen Fall zu beurteilen, bei dem mehrere Stellen in die Förderabwicklung involviert waren, aber nur eine von ihnen den Vergaberechtsverstoß verursacht hatte.