Eine Inhouse-Vergabe setzt Tätigkeiten des kontrollierten Rechtsträgers zu mehr als 80 % für die kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber:innen voraus. In Konzernstrukturen stellt sich die Kernfrage: Zählt nur der Umsatz des einzelnen Rechtsträgers oder auch der Umsatz der gesamten Gruppe? Der EuGH beschäftigte sich mit dieser Frage und erteilt marktorientierten Tochtergesellschaften im Inhouse-Konzern eine Absage.