Wilhelm Wissbegierig stellt an die zuständige Bundesministerin ein Informationsbegehren und möchte die Zahl der neu gemeldeten COVID-19-Infektionen für jeden Bezirk und jedes Bundesland für jeden Tag seit Beginn der COVID-19-Pandemie wissen. Außerdem möchte Herr Wissbegierig die Zahl der positiv getesteten Personen für jede Gemeinde in Österreich wissen. Die Behörde verweigert die Erteilung dieser Informationen. Sie verweist darauf, dass die Informationserteilung zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörde beeinträchtigen würde. Reicht diese Begründung?
510 Abstimmungen
Ja, die Verweigerung ist zu Recht erfolgt. Die Informationserteilung würde zu einem unverhältnismäßigen Aufwand bei der Behörde führen.
Nein, die Verweigerung war unrechtmäßig. Alleine ein unverhältnismäßiger Aufwand bei der Behörde ist kein legitimer Grund für die Verweigerung der Informationserteilung.
Nein, die Verweigerung war unrechtmäßig. Die Behörde hätte nicht nur lapidar auf den unverhältnismäßigen Aufwand verweisen dürfen, sondern hätte ganz konkret begründen müssen, worin der Aufwand liegt und weshalb dieser unverhältnismäßig ist.