Positive Neuigkeiten zum Jahresabschluss: Schwellenwerteverordnung wurde verlängert!
Der Gesetzgeber hat gerade noch rechtzeitig die Schwellenwerteverordnung verlängert. Der Schwellenwert für Direktvergaben in Höhe EUR 100.000 wird damit auch über den 31.12.2020 hinaus (zumindest bis 31.12.2022) Gültigkeit haben.- EuGH
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Novelty
Praxistipp
Die bisher bekannten Wertgrenzen, insbesondere für Direktvergaben, bleiben somit unverändert erhalten. Im Nachfolgenden werden die einzelnen Verfahrensarten und die jeweiligen Schwellenwerte dargestellt (Link zur ursprünglichen Verordnung und Link zur Verordnungsverlängerung):
* Die Schwellenwerte gelten ausschließlich für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich!
Karlheinz Moick / Gabriel Kielbasa