Update Vergabe 05.04.2022

ID Austria ersetzt Handy-Signatur: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die ID Austria soll im Sommer 2022 die Handy-Signatur bzw Bürgerkarte ablösen. Wir haben die wichtigsten Fakten zu den Auswirkungen auf Vergabeverfahren zusammengefasst und zeigen Ihnen, wie Sie sich als Auftraggeber:in oder Bieter:in optimal vorbereiten können.
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Novelty
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Rechtlicher Kontext

Mit der ID Austria soll es zukünftig möglich sein, über die App „Digitales Amt“ einerseits die eigene Identität nachzuweisen und andererseits Schriftstücke elektronisch zu unterschreiben (e-Signatur).

Bisher wurde die e-Signatur entweder mittels Handy-Signatur oder mit einer Bürgerkarte samt Kartenlesegerät gesetzt. Ab Sommer 2022 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur bzw Bürgerkarte.

Instanz

Jede Handy-Signatur und jede Bürgerkarte bleiben fünf Jahre ab ihrer Aktivierung gültig. Dies gilt auch nach einer Umstellung auf die ID Austria.

Sachverhalt

Bis Sommer 2022 läuft noch die Pilotphase für die ID Austria. Aber bereits jetzt können Sie Ihre bestehende Bürgerkarte bzw Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion umstellen und somit den bisherigen Funktionsumfang der Handy-Signatur (bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer von fünf Jahren) weiternutzen. Sie können daher nach dem Umstellungsprozess wie gewohnt mit der ID Austria elektronisch signieren.

Den Umstellungsprozess auf die ID Austria mit Basisfunktion können Sie hier ganz einfach selbst starten.

Hinweis: Um nach der Pilotphase alle ID Austria-Services (also auch die Ausweisfunktion am Smartphone) nutzen zu können, ist eine persönliche Registrierung bei einer Registrierungsbehörde erforderlich. Für Handy-Signatur Nutzerinnen/Nutzer, deren Identität bereits behördlich bestätigt wurde, soll ab Sommer 2022 keine persönliche Registrierung vor einer Behörde mehr notwendig sein – die Umstellung soll mittels Online-Prozess erfolgen. Wie dies im Detail abläuft, ist noch nicht bekannt.

Entscheidungsinhalt

Vergabeverfahren werden vorwiegend elektronisch abgewickelt. Nach den Vorgaben des BVergG 2018 (§§ 48 Abs 12, 217 Z 12 BVergG 2018) müssen unter anderem Teilnahmeanträge, Angebote und Wettbewerbsarbeiten mit einer qualifiziert elektronischen Signatur, einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer Amtssignatur versehen sein bzw hat die Übermittlung dieser Unterlagen so zu erfolgen, dass die Vollständigkeit, Echtheit und Unverfälschtheit der Datensätze mit einer Qualität gewährleistet ist, die mit der Qualität einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw Siegel vergleichbar ist.

Öffentliche Auftraggeberinnen legen in den Ausschreibungsunterlagen regelmäßig fest, wie und in welcher Form Teilnahmeanträge und Angebote elektronisch abzugeben sind und welche elektronischen Formen bei der Übermittlung der Teilnahmeanträge/Angebote verwendet werden dürfen. Meist verlangen öffentliche Auftraggeberinnen die qualifizierte elektronische Signatur. Die Handy-Signatur ist eine solche qualifiziert elektronische Signatur nach den europäischen Vorgaben und ersetzt eine handschriftliche Unterschrift.

Auch die ID Austria erfüllt als Nachfolgerin der Handy-Signatur alle europäischen Vorgaben einer elektronischen Unterschrift. Die mit einer ID Austria gesetzte Unterschrift ist somit eine qualifiziert elektronische Signatur, die der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt ist. Teilnahmeanträge und Angebote können also wie bisher einfach mit der ID Austria unterfertigt werden.

Müssen Auftraggeberinnen bei Ihren Ausschreibungsunterlagen etwas ändern?

Öffentliche Auftraggeberinnen geben in ihren Ausschreibungsunterlagen oft Hinweise zur elektronischen Signatur und verweisen dabei auf die Handy-Signatur bzw die Bürgerkarte. Bitte passen Sie diese Hinweise ab Sommer 2022 an und verweisen auf die ID Austria. Sie können bereits jetzt auf die Umstellungsmöglichkeiten hinweisen und im Interesse der Bieter:innen klarstellen, dass die ID Austria den Anforderungen der qualifiziert elektronischen Signatur entspricht.

Wie kann ich mich als Bieter:in vorbereiten?

Für die Teilnahme am Vergabeverfahren braucht man nur die ID Austria mit Basisfunkton, also jene Funktionen, die das elektronische Signieren ermöglichen.

Wir empfehlen Ihnen bereits jetzt Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion aufzuwerten (zur Anleitung für die Umstellung), weil die Handy-Signatur ab Mitte 2022 sukzessive von immer weniger digitalen behördlichen Angeboten unterstützt und Zug um Zug von der ID Austria abgelöst wird. Wie lange das Unterzeichnen mit einer Handy-Signatur noch möglich ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Daher besser jetzt gleich umstellen!

Hinweis: Die Umstellung von der ID Austria mit Basisfunktion bzw der Handysignatur auf die ID Austria mit vollem Funktionsumfang wird im Sommer 2022 ein digitaler Umstiegsprozess zur Verfügung gestellt.

Sophie Reiter-Werzin

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